Wenn Sie Ihren Vertrag selbst kündigen, verlieren Sie viel Geld. Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerliche Vorteile sichern Sie nur mit einer Professionellen Rückabwicklung des Vertrages.
Nach höchstrichterlichen Urteilen von BGH und EUgH können Verträge aus dem Zeitraum 1982 – 2015 rückabgewickelt werden. Dies betrifft:
Hohe Straße 5
49716 Meppen
Tel.: 05931/970472
Fax: 05931/970473